Ihr Sprungbrett in
die Zukunft

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Academic Gateway AG gültig ab 02.10.2023

 

I. Geltungsbereich

1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle vertraglichen Beziehungen der Academic Gateway AG (nachfolgend Academic Gateway genannt) mit Schülerinnen und Schülern (nachfolgend beide jeweils Vertragspartei genannt) bezüglich akademischen Lernkursen von Academic Gateway. Unmündige Schülerinnen und Schüler werden durch ihre Eltern vertreten. 2. Als akademische Lernkurse der Academic Gateway gelten Matura- (Matura Vollzeit, Matura Berufsbegleitend, Online Matura, Kurzgymnasium), BMS- (Gesundheit & Soziales Vollzeit oder Berufsbegleitend, Wirtschaft & Dienstleistungen Vollzeit oder Berufsbegleitend, Technik, Architektur & Life Sciences Vollzeit oder Berufsbegleitend), Passerelle (Passerelle Vollzeit) sowie weitere bereits oder künftig anzubietende Kurse, die nicht ausdrücklich unter die Kategorien Matura, BMS, Passerelle und Vorkurse fallen (nachfolgend jeweils Kurs und gemeinsam Kurse genannt). 3. Diese AGB sind integraler Bestandteil jedes Schulvertrages. 4. Diese AGB in ihrer zum betreffenden Zeitpunkt gültigen Fassung gelten auch für zukünftige Angebote, Geschäfte und Verträge mit Academic Gateway, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf diese AGB bedarf. Mit der Auftragserteilung erkennt die Vertragspartei diese AGB und deren vorbehaltlose Umsetzung an. 5. Sonstige abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie zwischen Academic Gateway und der Vertragspartei ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

II. Anmeldung und Vertragsabschluss

1. Anmeldungen können entweder am Sitz der Academic Gateway, durch postalische Zustellung oder online mit entsprechendem Academic Gateway Anmeldeformular erfolgen. 2. Die Anzahl der Schüler und Schülerinnen ist in jedem Kurs beschränkt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei Academic Gateway berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme. 3. Das elektronische Anmeldeformular für sämtliche Kurse der Academic Gateway stellt, falls nicht ausdrücklich anders bestimmt, eine unverbindliche Vertragsofferte, mithin eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten (invitatio ad offerendum) dar. 4. Vertragsschluss bei Matura-, Passerellekursen und BMS: 4.1. Ein Vertrag über Matura-, Passerellekurse und BMS kommt nur durch beidseitige Unterzeichnung des entsprechenden Vertragsdokuments zustande. 4.2. Ohne die Durchführung einer persönlichen Vorsprache sowie eines Einstufungstests ist der Vertragsschluss grundsätzlich ausgeschlossen. 5. Vertragsschluss bei übrigem Kursangebot: Die einseitige Anmeldung für Kurse unter Verwendung des elektronischen Anmeldeformulars durch den Bewerber stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Vertragsbestätigung des Angebots zustande. 6. Vertragsschluss vor Ort: In diesem Fall kommt der Vertrag durch beidseitige Unterzeichnung zustande. 7. Rücktrittsrecht Academic Gateway behält sich für das gesamte Kursprogramm ein Rücktrittsrecht bis 7 Tagen vor Kursbeginn vor. Bereits gezahlte Schulgebühren werden in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Vertragspartei, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind vollumfänglich ausgeschlossen. 8. Bonitätsprüfung Academic Gateway ist dazu berechtigt, vor Abschluss des Vertrages eine Bonitätsprüfung des Antragsstellers/der Antragstellerin vorzunehmen. Dies gilt insb. bei Verträgen, in welchen kein/e zweite/r Antragssteller/in den Antrag mitunterzeichnet.

III. Leistungen

1. Der Vertragspartei wird ein sorgfältiger, fachmännischer und zielgerichteter Unterricht geboten. Der Unterricht erfolgt gemäss Kursplan und im Umfang des zu Beginn der Ausbildung gültigen Kursangebots. Die Leistung der Academic Gateway beschränkt sich auf die Erbringung von Unterricht, Es liegt keine umfassende Betreuung im Sinne einer Tagesstätte vor. 2. Ein Kursangebot weist grundsätzlich eine von der Academic Gateway festgelegte Anzahl an Kurslektionen auf. Dazu getroffene Angaben in Marketing- und Werbeunterlagen oder im Rahmen persönlicher Beratungsgespräche dienen als Richtwerte und sind nicht verbindlich. Die Academic Gateway behält sich vor, die Anzahl Kurslektionen sowie deren Durchführungszeitpunkt im Rahmen der Öffnungszeiten i.S.v. III./5 nach Massgabe der betrieblichen Organisationsanforderungen und zur Erbringung sorgfältigen, fachmännischen und zielgerichteten Unterrichts jederzeit zu verändern, anzupassen oder sonst wie umzugestalten. 3. Die Durchführung eines Kurses hängt von der Anzahl der Anmeldungen ab. Die Academic Gateway gibt der Vertragspartei bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Kursbeginn bekannt, ob der Kurs zum vereinbarten Termin durchgeführt wird. 4. Die Kurslektionen finden in den von der Academic Gateway festgelegten Schulräumen statt. Die Academic Gateway behält sich allerdings vor, den Unterrichtsort innerhalb des Kantons Zürich zu verlegen, wenn betriebliche Gründe es erfordern. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners infolge Änderung des Unterrichtsstandorts sind ausgeschlossen. 5. Die Kurslektionen finden grundsätzlich von Montag bis Samstag zwischen 8.30 Uhr und 21:30 Uhr statt. Die Academic Gateway behält sich das Recht vor, Stundenpläne jederzeit zu ändern. 6. Für den Fall, dass eine Kurslektion aufgrund von Krankheit des Lehrerkörpers ausfällt, vereinbart der Lehrer/die Lehrerin gemeinsam mit den Vertragsparteien der betreffenden Kurslektion einen Nachholtermin innerhalb der Unterrichtszeiten gemäss III./5. Die Vertragsparteien haben sich dafür bereitzuhalten. 7. Die Academic Gateway stellt der Vertragspartei die im Unterricht verwendeten Lernmaterialien, namentlich Folien, Musterlösungen, Zusammenfassungen und Arbeitsblätter, kostenlos auf der E-Learning-Plattform der Academic Gateway zum Download zur Verfügung. Dieses Lernmaterial darf nicht ohne schriftliche Einverständniserklärung der Academic Gateway an Dritte weitergegeben werden. 8. Einzelne Kurse/Kurslektionen können als Podcast aufgezeichnet werden. Welche Veranstaltungen aufgezeichnet werden, entscheidet allein die Academic Gateway. Den Vertragsparteien wird die Aufzeichnung zu Kurs-/ Lektionsbeginn bekannt gegeben. 9. Die Academic Gateway kann im Rahmen von Podcast-Aufzeichnungen Bild-, Ton- und Filmaufnahmen der Vertragspartei erstellen. Diese Podcasts werden den Vertragsparteien zeitlich begrenzt und passwortgeschützt auf der E-Learning-Plattform der Academic Gateway für den schulischen Eigengebrauch zur Verfügung gestellt. Dazu erteilt der Vertragspartner hiermit sein Einverständnis. 10. Die Rechte an den Podcasts gehören der Academic Gateway. Sie entscheidet, wie die Vertragsparteien die Aufzeichnungen nutzen dürfen. Eine Weiterverbreitung in welcher Form auch immer, ganz oder in Auszügen, ist ohne Einverständnis der Academic Gateway nicht erlaubt und kann disziplinarisch und/oder zivil- und/oder strafrechtlich geahndet werden. 11. Als Inhaberin der Immaterialgüterrechte an Podcasts ist die Academic Gateway zur Ausübung der damit verbunden (Nutzungs- und Verwertungs-)Rechte berechtigt. Sie achtet dabei das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Vertragsparteien. Die Vertragspartei nimmt dies hiermit zur Kenntnis. 12. Die Academic Gateway ist bemüht, die einzelnen für Podcast-Aufzeichnungen vorgesehene Veranstaltungen störungsfrei und vollständig aufzuzeichnen. Eine Haftung für mangelhafte oder unvollständige Podcasts ist ausgeschlossen. Die ständige Verfügbarkeit der Podcasts kann nicht garantiert werden. Für den Fall, dass ein Podcast mangelhaft oder unvollständig sein sollte, sodass der Vertragspartei für ihre Ausbildung notwendige Informationen fehlen, stellt der Lehrer/die Lehrerin die in dieser Veranstaltung bearbeiteten Folien den Vertragsparteien nach der Veranstaltung auf der E-Learning-Plattform zur Verfügung. 13. Für individuell vereinbarte bzw. gebuchte Kurse oder Lektionen, die von Academic Gateway mit einer Anwesenheitspflicht gekennzeichnet sind (z.B. Nachhilfelektionen), gilt folgendes: Für die Teilnahme solchen Kursen bzw. Lektionen ist eine vorherige verbindliche Anmeldung durch die Vertragspartei erforderlich. Abmeldungen sind beim Sekretariat der Academic Gateway bis spätestens 2 Tage vor dem Kurs- oder Unterrichtstermin über E-Mail oder telefonisch kostenlos möglich. Erfolgt eine Abmeldung nicht im Rahmen dieser Frist oder erscheint die Vertragspartei an einer der individuell vereinbarten Kurse oder Unterrichtseinheit nicht, ist Academic Gateway dazu berechtigt, der Vertragspartei eine Umtriebsentschädigung in Höhe von CHF 100.00 pro verpassten Kurs oder Unterrichtseinheit in Rechnung zu stellen. Diese Entschädigung dient als angemessenen Ersatz für die Aufwendungen der Academic Gateway, die ihr für die Organisation dieser Kurse anfallen.

IV. Auflösend bedingte Ratenzahlungsvereinbarung

Sämtliche Ratenzahlungsvereinbarungen sind durch den Eintritt des Verzuges mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten durch die Vertragspartei auflösend bedingt. Mit Bedingungseintritt wird die volle vereinbarte Schulgebühr fällig. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ratenzahlungsvereinbarung.

V. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

1. Mit Vertragsschluss bei Matura-, Passerellekursen und BMS wird stets eine Einschreibegebühr in Höhe von CHF 500.00 fällig. Diese wird mit der Schulgebühr bzw. bei einer Ratenzahlungsvereinbarung mit der letzten Rate verrechnet. 2. Kommt der Vertrag mehr als 30 Tage vor Kursbeginn zustande, ist die volle Schulgebühr oder bei vertraglich vereinbarter Ratenzahlung deren erste Rate mangels entgegenstehender Abrede bis zum 30. Tag vor Kursbeginn zu bezahlen. Kommt der Vertrag 30 oder weniger Tage vor Kursbeginn zustande, ist die volle Schulgebühr oder bei vertraglich vereinbarter Ratenzahlung deren erste Rate sofort fällig. Allfällige weitere Raten werden grundsätzlich durch monatliche Rechnungen fällig gestellt. 3. Sämtliche Zahlungen sind per Überweisung an die von der Academic Gateway angegebenen Konten vorzunehmen. Im Einzelfall kann die Schulleitung andere Zahlungsarten, insbesondere die Barzahlung, zulassen. 4. Der Vertragspartei werden alle Kosten, die durch den Zahlungsverzug entstehen, auferlegt. Insbesondere schuldet er einen Verzugszins von fünf Prozent sowie eine Mahngebühr von CHF 25.00 für die 1. Mahnung und CHF 200.00 für die 2. Mahnung. Mit Ausstellung der 2. Mahnung ist Academic Gateway berechtigt, die säumige Vertragspartei bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrages sowie einer Wiederaufnahmegebühr in Höhe von CHF 500.- von sämtlichen ihrer Leistungen auszuschliessen. 5. Sollte sich die Vertragspartei mit mindestens zwei Raten im Verzug befinden, wird die volle Schulgebühr fällig gestellt. 6. Allfällige Prüfungsgebühren für die Eidgenössische Maturitätsprüfung oder die direkte Aufnahmeprüfung der Universität Zürich sind in den Schulgebühren der Academic Gateway nicht enthalten, sondern extern zu entrichten. 7. Die Schulgebühren umfassen nicht die Kosten für Unterrichtsmaterialien, namentlich Papeterieartikel und Schulbücher. Die Unterrichtsmaterialien werden von der Vertragspartei auf eigene Kosten beschafft. Bei Kursbeginn wird der Vertragspartner über das benötigte Unterrichtsmaterial informiert. 8. Eine Rückerstattung von bereits bezahlten oder eine Reduktion von noch zu bezahlenden Schulgebühren aus Gründen, die nicht von Academic Gateway verschuldet worden sind, ist ausgeschlossen.

VI. Kündigung

1. Die Kündigung des Vertrags ist jederzeit möglich. 2. Die Kündigung ist in jedem Fall per eingeschriebenem Brief an die Schulleitung zu richten. 3. Kündigung durch den Vertragspartner: 3.1. Grundsätzlich bleibt die volle Schulgebühr geschuldet. 3.2. Bei Kündigung eines Kurses, mit Ausnahme individuell vereinbarter bzw. gebuchter Kurse, bis 30 Tage vor Kursbeginn wird der Vertragspartei eine Bearbeitungsgebühr im Umfang von 10% der Schulgebühren in Rechnung gestellt. Darüberhinausgehende bereits bezahlte Beträge werden ihm zurückerstattet. Bei Kündigung Kurses zu einem späteren Zeitpunkt findet VI./3.1. Anwendung. 3.3. Besondere Kündigung des Kurzgymnasiums: Der Kurs verlängert sich automatisch für das nächste Schuljahr, sofern nicht bis spätestens am 30. April oder einem anderweitig vereinbarten letzten Schultag des Frühlingssemesters eine Kündigung bei der Academic Gateway eintrifft. Später eintreffende Kündigungen werden erst für das darauffolgende Schuljahr berücksichtigt. 3.4. Besondere Kündigung der Kurse im Selbststudium: Nur Lehrgänge, die im Selbststudium durchgeführt werden, können semesterweise gekündigt werden, also per 31. Januar oder per 31. Juli eines jeden Jahres. Dabei entfallen auch die Kosten für zusätzliche Semester. 4. Kündigung durch die Academic Gateway: Die Academic Gateway ist berechtigt, den Vertrag bei einem Verweis i.S. ihrer Disziplinar-, Schul- und Hausordnung oder anderer interner Reglemente zu kündigen. Vorbehalten bleibt ausserdem das Kündigungsrecht bei Unzumutbarkeit der Aufrechterhaltung des Schulvertrags für die Academic Gateway.

VII. Gewährleistung

1. Die Academic Gateway sichert die sorgfältige und professionelle Erbringung des Unterrichts zu. 2. Die Academic Gateway garantiert nicht den Erfolg der Schüler und Schülerinnen bei den angestrebten internen und/oder externen (Abschluss-)Prüfungen.

VIII. Haftung

1. Die Haftung der Academic Gateway für leichte bis mittlere Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. 2. Die Haftung der Academic Gateway für Hilfspersonen wird ausgeschlossen. 3. Die Academic Gateway haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Kann aufgrund dessen kein Unterricht zur vereinbarten Zeit stattfinden, kann die Academic Gateway den Unterricht nachholen. Es besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin. 4. Die Academic Gateway haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit einer Ablehnung der Teilnahme an Kursen i.S.v. II./2 entstehen. 5. Die Academic Gateway kompensiert nicht die Verhinderung der Vertragspartei am Nachholtermin für eine ausgefallene Kurslektion. 6. Die Academic Gateway haftet nicht für Verlust oder Diebstahl mitgebrachter oder deponierter Gegenstände.

IX. Haft- und Unfallversicherung

Der Abschluss einer Haftpflicht- sowie Unfallversicherung ist Sache der Vertragspartei. Insbesondere müssen die Eltern für den Schutz von Unmündigen hierfür besorgt sein.

 X. Adressänderungen

Adressänderungen der Vertragspartei sind der Academic Gateway unverzüglich mitzuteilen. Die durch versäumte Mitteilung entstanden angemessenen Mehrkosten für Academic Gateway können widrigenfalls der Vertragspartei in Rechnung gestellt werden.

XI. Übertragung

Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Academic Gateway ist jede Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus dem Schulvertrag auf Dritte unzulässig.

XII. Datenschutz

Alle Daten werden von der Academic Gateway vertraulich behandelt und grundsätzlich nur zwecks sorgfältiger Erfüllung des des Schuldvertrages verwendet. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der Academic Gateway. Die Vertragspartei ermächtigt die Academic Gateway, der Vertragspartei 2 (Mitunterzeichner), Einsicht zu gewähren in die schulbezogenen Daten der Vertragspartei, insbes. Noten der harten Lernkontrollen, Ergebnisse der Feedbackgespräche sowie Absenzen.

XIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für Streitigkeiten aus dem Schulvertrag bestimmen die Vertragspartei und die Academic Gateway als ausschliesslichen Gerichtsstand Zürich. Diese AGB und sämtliche Schulverträge, auf welche diese AGB-Anwendung finden, unterstehen schweizerischem Recht.

XIV. Schlussbestimmungen

1. Diese AGB werden durch die Disziplinar-, Schul- und Hausordnung ergänzt. Allfällige neu hinzutretende interne Reglemente werden der Vertragspartei frühzeitig mitgeteilt und gelten, soweit sie nicht den Inhalt dieser AGB und den Schulvertrag betreffen, als von der Vertragspartei angenommen. 2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten solche, die dem wirtschaftlichen Zweck des Schulvertrages am nächsten kommen. 3. Die Academic Gateway behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern und die geänderten Bestimmungen auch auf bestehende Rechtsverhältnisse anwendbar zu erklären. Für die Vertragspartei nachteilige Änderungen benötigen zu deren Gültigkeit seine Zustimmung