4.1 Unter Hauptlehrgängen sind Kurse vor Ort in den Lehrgängen Matura, Passerelle, BMS und IBDP zu verstehen.
4.2. Ein Vertrag über einen Hauptlehrgang kommt nur durch beidseitige Unterzeichnung des entsprechenden Vertragsdokuments zustande.
4.3. Ohne die Durchführung einer persönlichen Vorsprache ist der Vertragsschluss grundsätzlich ausgeschlossen.
5.1. Ein Vertrag über einen übrigen Lehrgang kommt nur durch beidseitige Unterzeichnung des entsprechenden Vertragsdo-kuments zustande.
5.2 Ohne die Durchführung einer persönlichen Vorsprache ist der Vertragsschluss grundsätzlich möglich.
Die Anmeldung für Kurse unter Verwendung des elektronischen Anmeldeformulars durch den Bewerber stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Vertragsbestätigung des Angebots zustande.
In diesem Fall kommt der Vertrag durch beidseitige Unterzeichnung zustande.
Academic Gateway behält sich für das gesamte Kursprogramm ein Rücktrittsrecht bis 7 Tagen vor Kursbeginn vor. Bereits gezahlte Schulgebühren werden in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Vertragspartei, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind vollumfänglich ausgeschlossen.
Academic Gateway ist dazu berechtigt, vor Abschluss des Vertrages eine Bonitätsprüfung des Antragsstellers/der Antragstellerin vorzunehmen. Dies gilt insb. bei Verträgen, in welchen kein/e zweite/r Antragssteller/in den Antrag mitunterzeichnet.
10.1 Eine Kursverschiebung in ein späteres Semester ist grundsätzlich möglich und kommt nur durch eine Vertragsanpassung zustande. Eine Administrationsgebühr von CHF 500.00 wird sofort fällig.
10.2 Bei einem Wechsel der Ausrichtung oder des Schwerpunktfaches bei Hauptlehrgängen sowie den übrigens Lehrgängen wird die Differenz berechnet. Eine Rückerstattung der Differenz ist ausgeschlossen.
Für die Teilnahme solchen Kursen bzw. Lektionen ist eine vorherige verbindliche Anmeldung durch die Vertragspartei erforderlich. Abmeldungen sind beim Sekretariat der Academic Gateway bis spätestens 2 Tage vor dem Kurs- oder Unterrichtstermin über E-Mail oder telefonisch kostenlos möglich. Erfolgt eine Abmeldung nicht im Rahmen dieser Frist oder erscheint die Vertragspartei an einer der individuell vereinbarten Kurse oder Unterrichtseinheit nicht, ist Academic Gateway dazu berechtigt, der Vertragspartei eine Umtriebsentschädigung in Höhe von CHF 100.00 pro verpassten Kurs oder Unterrichtseinheit in Rechnung zu stellen. Diese Entschädigung dient als angemessenen Ersatz für die Aufwendungen der Academic Gateway, die ihr für die Organisation dieser Kurse anfallen.
Sämtliche Ratenzahlungsvereinbarungen sind durch den Eintritt des Verzuges mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten durch die Vertragspartei auflösend bedingt. Mit Bedingungseintritt wird die volle vereinbarte Schulgebühr fällig. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ratenzahlungsvereinbarung.
Nur Lehrgänge, die im Selbststudium durchgeführt werden, können semesterweise gekündigt werden, also per 31. Januar oder per 31. Juli eines jeden Jahres. Dabei entfallen auch die Kosten für zusätzliche Semester.
Die Academic Gateway ist berechtigt, den Vertrag bei einem Verweis i.S. ihrer Disziplinar-, Schul- und Hausordnung oder anderer interner Reglemente zu kündigen. Vorbehalten bleibt ausserdem das Kündigungsrecht bei Unzumutbarkeit der Aufrechterhaltung des Schulvertrags für die Academic Gateway. Bei einer Kündigung durch die Academic Gateway ist die Rückerstattung der bereits bezahlten Schulgebühr ausgeschlossen, allfällige ausstehende Schulgebühren können eingefordert werden.
1. Die Haftung der Academic Gateway für leichte bis mittlere Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
2. Die Haftung der Academic Gateway für Hilfspersonen wird ausgeschlossen.
3. Die Academic Gateway haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Kann aufgrund dessen kein Unterricht zur vereinbarten Zeit stattfinden, kann die Academic Gateway den Unterricht nachholen. Es besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin.
4. Die Academic Gateway haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit einer Ablehnung der Teilnahme an Kursen i.S.v. II./2 entstehen.
5. Die Academic Gateway kompensiert nicht die Verhinderung der Vertragspartei am Nachholtermin für eine ausgefallene Kurslektion.
6. Die Academic Gateway haftet nicht für Verlust oder Diebstahl mitgebrachter oder deponierter Gegenstände.
Der Abschluss einer Haftpflicht- sowie Unfallversicherung ist Sache der Vertragspartei. Insbesondere müssen die Eltern für den Schutz von Unmündigen hierfür besorgt sein.
Adressänderungen der Vertragspartei sind der Academic Gateway unverzüglich mitzuteilen. Die durch versäumte Mitteilung entstanden angemessenen Mehrkosten für Academic Gateway können widrigenfalls der Vertragspartei in Rechnung gestellt werden.
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Academic Gateway ist jede Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus dem Schulvertrag auf Dritte unzulässig.
Alle Daten werden von der Academic Gateway vertraulich behandelt und grundsätzlich nur zwecks sorgfältiger Erfüllung des des Schuldvertrages verwendet. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der Academic Gateway. Die Vertragspartei ermächtigt die Academic Gateway, der Vertragspartei 2 (Mitunterzeichner), Einsicht zu gewähren in die schulbezogenen Daten der Vertragspartei, insbes. Noten der harten Lernkontrollen, Ergebnisse der Feedbackgespräche sowie Absenzen.
Für Streitigkeiten aus dem Schulvertrag bestimmen die Vertragspartei und die Academic Gateway als ausschliesslichen Gerichtsstand Zürich. Diese AGB und sämtliche Schulverträge, auf welche diese AGB-Anwendung finden, unterstehen schweizerischem Recht.
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